02. Mai 2016

Aktuelles Urteil VG Münster

Münsteraner Schichtdienstmodell ist rechtswidrig

In seinem neuesten, noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 26.04.2016 hat das VG Münster festgestellt, dass das auf zwei Wachen in Münster praktizierte Schichtdienstmodell rechtswidrig ist.

Die Richter stellten fest, dass es derzeit keine gültige Rechtsgrundlage für diese Schichtdienstmodelle in Nordrhein-Westfalen gibt, da die AZVO Pol bis dato lediglich per Erlass fortgeführt wird. Die Richter zeigten mit dem Urteil die Dringlichkeit einer neuen AZVO Pol auf.
Wir erwarten nun zeitnah durch das Ministerium für Inneres und Kommuna-les die Vorlage einer neuen AZVO Pol, welche die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Schichtdienst berücksichtigt.
Der Wach– und Wechseldienst (WuW) ist die ureigene polizeiliche Tätigkeit. Die Kolleginnen und Kollegen im WuW leisten einen stark belastenden Dienst, der allerdings im gesamten Polizeibereich das geringste Ansehen genießt und oft auch für „Strafversetzungen“ genutzt wird. Der WuW bedarf dringend einer Aufwertung. Den gesunden Schichtdienst wird es nicht ohne weiteres, schon gar nicht mit der zurzeit gültigen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden geben. Deshalb ist es nur gerecht und angemessen, wenn der belastende Wach- und Wechseldienst eine entsprechende Anerkennung erhält und zwar durch die Reduzierung der regulären Wochenarbeitszeit auf 36 Stunden. Denn letztlich ist nur so, ein mit der EU-Richtlinie in Einklang stehendes Schichtdienstmodell zu realisieren.

 

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