22. Dezember 2016

Landesbesoldungsgesetz

Prüfung auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufen

Bis zum 30.06.2017 können noch Anträge auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufen gestellt werden. Mit einem Erlass hat sich nun das Finanzministerium zu den Regularien geäußert. Demnach ist vor einer Schlechterstellung durch die erneute Prüfung, die Möglichkeit gegeben, den Antrag auch wieder zurückzuziehen.

Das Musterschreiben befindet sich hier.

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