06. Dezember 2016

Reaktionen der Landesregierung müssen schnell folgen

Übergriffe gegen Polizeibeamte erreichen in Anzahl und Qualität völlig neue Ausmaße

Neue Konzepte und insbesondere eine angemessene Ausstattung sind erforderlich, um die Kollegen zu schützen und zu gewährleisten, dass der Rechtsstaat wieder die Kontrolle zurückerlangt. Immer wieder gab es in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen Phasen, in denen die Polizei besondere Herausforderungen meistern musste, um geltendes Recht durchzusetzen.

In besonderer Weise ist die Zeit des linksextremistischen Terrorismus der RAF zu nennen. Damals reagierte die Regierung in NRW mit einer Personaloffensive sowie der Schaffung von Spezialeinheiten.

Später kam es in Folge der Atomproteste zu anderen Problemen. Dies führte zu einer Spezialisierung der Kräfte der Bereitschaftspolizei sowie zu einer Ausstattungsoffensive mit funktionsgerechten Einsatzanzügen, Körperschutzausstattung und Einsatzmehrzweckstock.

Der zunehmenden Gewaltbereitschaft einzelner Täter, insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Schusswaffen sowie von Hieb- und Stichwaffen, folgte die Beschaffung ballistischer Unterziehschutzwesten für die operativen Einheiten der Polizei NRW.

Es folgten weitere Gefahrenlagen in Form der Amokläufe, auf welche die Polizei in der Breite insbesondere durch neue Fortbildungskonzepte sowie der Beschaffung einer neuen Schusswaffe mit einer Erhöhung der Feuerkraft durch Verdoppelung der Munitionskapazität reagierte.

Nun steht die Polizei vor ihrer vielleicht größten Herausforderung. In einer immer undurchsichtigeren Sicherheitslage vermengen sich die oben dargestellten Phänomene zu einer völlig neuen Dimension der Bedrohung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land aber auch für die Polizei selbst. Hier sind insbesondere die Terrorgefahren zu benennen, die ein neues Ausmaß der Gewalt mitbringen. Anhand der Terroranschläge von Paris und Brüssel wird deutlich, dass wir es mit bisher in Europa unbekannten Tätertypen zu tun haben. Diese sind in der Lage, komplexe Attentate zu koordinieren. Hierdurch entstehen Einsatzlagen, die eher an militärische Gefechte als an polizeiliche Lagenbewältigung erinnern.

Die Polizei NRW reagierte auf vielfältige Weise auf dieses neue Phänomen. Es wurden Terrorabwehrzentren gebildet, in denen ungeheure Datenmengen ausgewertet werden, um zukünftigen Attentaten vorzubeugen.

Zudem wird versucht, die Einsatzkräfte durch Einsatztrainings auf die neuen Gefahrenlagen vorzubereiten. Die Überziehschutzwesten wurden ausgetauscht, um die Beamtinnen und Beamten vor der großen Feuerkraft der bevorzugt genutzten Waffen der Terroristen zu schützen.

Aber auch abseits der Terrorgefahren bieten sich für die Polizei zahlreiche Herausforderungen. Ob bei Großveranstaltungen oder bei Versammlungslagen- immer häufiger müssen die geschlossenen Einheiten diese Einsatzlagen meistern. Häufig bergen die Einsätze ein hohes Eskalationsrisiko.

Aber auch außerhalb der von den Medien intensiv begleiteten Lagen, also im polizeilichen Alltag, geraten die Beamtinnen und Beamten immer häufiger an die Grenzen ihrer Möglichkeiten zur Lagebewältigung.

Nahezu täglich erfährt die Öffentlichkeit, dass sich in irgendeinem Ort in Nordrhein-Westfalen  Personenmehrheiten zusammengeschlossen haben, um gegen Polizeikräfte vorzugehen.

Waren diese Ereignisse bis vor einigen Monaten regelmäßig nur in den Problembereichen von Großstädten zu beobachten, ereignen sich diese Vorfälle inzwischen überall. Insbesondere in Behörden, in denen aufgrund der Struktur nicht unbedingt davon ausgegangen werden kann, dass Unterstützungskräfte in kurzer Zeit und ausreichender Anzahl verfügbar sind.

Erkrath, Düren oder Heiligenhaus- alle genannten Orte sind kreisangehörige Städte. Diese galten in der Vergangenheit als eher beschaulich und waren nicht regelmäßig Schauplätze für Gewalt gegen Polizeibeamte.

Das aber hat sich grundlegend geändert. In allen Fällen haben sich Personen mit Migrationshintergrund zusammengefunden, um mit vereinten Kräften gegen die Polizei vorzugehen. Parkplatzstreit, Ahndung von folgenlosen Verkehrsverstößen oder ähnlich gelagerte Einsatzanlässe gehörten bisher nicht zu den konfliktträchtigen Lagen. In den vergangenen Monaten konnte der Einsatzgrund jedoch nicht unbedeutend genug sein, als dass sich nicht brutale Schläger zusammengefunden haben, um Polizisten anzugreifen. Teilweise hatten die Angriffe schwerwiegende Folgen verbunden mit langfristigen Krankenhausaufenthalten. Die psychischen Folgen werden nicht minder schwerwiegend sein.

Einleitend wurde dargestellt, dass es zu jeder Zeit größere Problemlagen gab. Auf diese reagierten die politisch verantwortlichen auf unterschiedliche Weise. Entweder wurde mehr Personal eingestellt oder die Ausstattung wurde angepasst.

Die heutige Situation unterscheidet sich von den Situationen in der Vergangenheit dahingehend, dass wir es nicht mehr nur mit einer besonderen Herausforderung zu tun haben. Wir erleben eine Gesellschaft im Umbruch, die immer häufiger zu unterschiedlichsten Anlässen ihre Gewaltneigung insbesondere gegen die Polizei auslebt. Das bedeutet, dass wir es mit einer Gemengelage unterschiedlichster Bedrohungen für unsere Gesellschaft zu tun haben- von Terrorismus bis zu den Übergriffen im Alltag.

Hierauf braucht es angemessene und konsequente Antworten.

Die Woche des Respekts, die in der 46. Kalenderwoche ausgerufen wurde, kann nur als Hinweis auf eine bestehende Problemlage verstanden werden. Teil der Lösungsstrategie ist diese sicher nicht. Und wenn doch, dann war dies ein untauglicher Versuch. Schließlich gab es in der Woche des Respekts keinen einzigen Tag, an dem nicht von massiven Übergriffen auf Einsatzkräfte berichtet wurde.

Es braucht also mehr als den Appell, sich gegenüber den Vertretern des Staates respektvoll zu verhalten.

Die DPolG NRW hat in der Vergangenheit mehrfach dargestellt, dass umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, um die Polizei und andere Institutionen wieder in die Lage zu versetzen, den Rechtsstaat effektiv schützen zu können.

Dazu gehört auch, dass die begangenen Taten rechtlich sachgerecht gewürdigt werden. Neben einer angemessenen Ahndung muss diese auch zeitgerecht ausgesprochen werden. Es nutzt nichts, wenn teilweise Monate nach der Begehung der Taten regelmäßig nur symbolische Strafen (zumindest werden Bewährungsstrafen von Gewalttätern regelmäßig wie Freisprüche empfunden und auch öffentlich gefeiert) folgen. Es braucht hier echte Sanktionen, die zeitgerecht ausgesprochen werden, um die Gesellschaft zu schützen. Dies ist sicher ein wesentlicher Ansatz, um dem Trend zur Verrohung entgegenzuwirken.

Aber es braucht mehr. Es braucht endlich einer Ausstattungsoffensive, welche dazu führt, dass die Kolleginnen und Kollegen im täglichen Dienst den immer neuen Herausforderungen auch gewachsen sind.

Einen bedeutenden Baustein hierzu hat die DPolG NRW durch ihre Resolution zur Beschaffung von Überzügen für die ballistischen Schutzwesten benannt.

Aber das alles löst noch keine Probleme von Einsatzkräften bei dem Aufeinandertreffen mit Personenmehrheiten, wie sie oben beschrieben wurden.

Hier braucht es eine weitere Reaktion der Landesregierung- und wir brauchen sie schnell.

Die Landtagsfraktion der FDP NRW hat in einem Antrag eine langjährige und wahrscheinlich entscheidende Forderung der DPolG NRW bei der Bekämpfung von Übergriffen gegen Polizeibeamte in den Landtag eingebracht: die Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten für die operativen Einsatzkräfte. In ihrem Antrag fordert die FDP, den Lückenschluss zwischen dem Schlagstock und der Schusswaffe, nun zu vollziehen und die Distanzelektroimpulsgeräte endlich in Form eines Pilotprojektes einzuführen.

Die Landesregierung stand der Forderung der DPolG zur Einführung der Einsatzmittel kritisch und ablehnend gegenüber. Insbesondere die Möglichkeit, dass der Einsatz beim Gegenüber keine Wirkung zeigt, weil die Kleidung der Gefährder eine Stromübertragung auf den Körper nicht zulässt, wird als Grund für eine Ablehnung angeführt. Zudem haben die Regierungspolitiker rechtliche Bedenken. Wenn die Beamten die Schusswaffe an Stelle des Elektroschockers einsetzen und es wird nachträglich festgestellt, dass es auch möglich gewesen wäre, mit dem Elektroimpulsgerät zum Erfolg zu kommen, sehen die Regierungspolitiker die Beamten in einer schwierigen Situation.

Auch die FDP betrachtet die bereits bei den Spezialeinheiten erprobten Hilfsmittel der körperlichen Gewalt nicht unkritisch. In der Chancen-Risiken-Bewertung sehen sie aber die Distanzelektroimpulsgeräte insgesamt positiv. Nach Meinung der Freien Demokraten ist es daher geboten, einen Pilotversuch zu starten, um eine Bewertung vornehmen zu können, ob die Elektroschocker flächendeckend eingesetzt werden können.

Die rechtlichen Fragen sind natürlich zu klären. Sie sollten aber mit deutlichem Bezug zur polizeilichen Praxis diskutiert werden. Dann ist auch nicht zu erwarten, dass die Diskussion zur Ablehnung des Antrags führt.

Nach Meinung der DPolG NRW gilt es, die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Geräte im Polizeigesetz zu verankern. Diese sollten in den Paragraphen 58 Absatz 3 PolG NRW als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt aufgenommen werden. Aber auch die Einführung als Waffe gemäß Paragraph 58 Absatz 4 PolG NRW wäre denkbar. Schließlich sagt die verwaltungsrechtliche Einordnung des Gegenstandes nichts über die konkrete Eingriffstiefe aus. Der Einsatz einer Waffe (Einsatzmehrzweckstock) kann durchaus milder und angemessener sein als der Einsatz eines Hilfsmittels der körperlichen Gewalt (zum Beispiel Diensthund, Wasserwerfer, Funkwagen), um einer im Einzelfall bestehenden konkreten Gefahr durch Anwendung unmittelbaren Zwanges zu begegnen.

Betrachtet man die Lagen, in denen die Schusswaffen überwiegend zum Einsatz gekommen sind lässt sich feststellen, dass es regelmäßig Situationen waren, in denen nicht das Verwaltungsrecht zur Anwendung kam. Stattdessen handelte es sich oft um Notwehrsituationen und dieser Umstand darf in der Bewertung nicht unterschlagen werden.

Es bleibt zu hoffen, dass der Antrag der FDP zu einer offenen Diskussion ohne Vorbehalte im Innenausschuss führt, so dass der Pilotversuch starten kann. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass die politischen Ränkespiele keine Offenheit für Vorschläge der Opposition zulassen.

Viele Maßnahmen des Sicherheitspakets (zum Beispiel Bodycams, Videobeobachtung im öffentlichen Raum), welches in Folge der Silvesternacht von Köln beschlossen wurde, haben im Vorfeld eine Ablehnung im Landtag erfahren, weil die Ideen durch die Opposition eingebracht wurden. Erst der Druck der durch die Ereignisse von Köln auf die Politik entstand, führte dann zum Umdenken.

Dies darf in der Frage der Durchführung eines Pilotversuches zur Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten nicht wieder passieren. Das würde massiv zu Lasten der Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen gehen und damit auch zu Lasten der öffentlichen Sicherheit insgesamt gehen. Dies wird die DPolG im Rahmen einer zu erwartenden Expertenanhörung im Landtag auch klar und deutlich herausstellen.

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