21. März 2019

Besoldungsanpassung

Übernahme des Tarifergebnisses

Die DPolG NRW begrüßt die Erklärung der Landesregierung das Tarifergebnis zeit- und volumengleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfänger zu übertragen.

Damit folgt die Landesregierung ihrer Linie und Aussagen zu Zeiten der Opposition. Jetzt gilt es zeitnah ein verfassungskonformes Haushaltsgesetz zu verabschieden.

Im Detail:

zum 01.01.2019:         3,2 Prozent

zum 01.01.2020:         3,2 Prozent

zum 01.01.2021:         1,4 Prozent

Mit der Entscheidung der Übernahme des Ergebnisses greift die Landesregierung den noch an diesem Freitag stattfindenden Besoldungsgesprächen mit den Spitzenverbänden DBB, DGB und Richterbund vor.

Jetzt gilt es, nicht mit überzogenen Forderungen die Gesetzgebung zur Besoldungsanpassungen zu verzögern.

Es gibt, nicht nur bei der Polizei -sondern im gesamten öffentlichen Dienst-, noch viele Themen welche zeitnah angepackt werden müssen. Diese gehören aber größtenteils nicht in Besoldungsgespräche, sondern in Verhandlungen zur Dienstrechtsreform. Dazu gehört das gesamte Zulagenwesen, die Erschwerniszulagenverordnung, der Dienst zu ungünstigen Zeiten etc.. Alles Themen, welche die DPolG NRW besetzt und mit der Landesregierung weiterhin versucht umzusetzen.

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