14. Mai 2021

Verkehrsreferentin besucht DPolG NRW

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    Foto: DPolG NRW. Landesvorsitzender Erich Rettinghaus, Verkehrsreferentin IM NRW LPDin Maria del Carmen Fernandez Mendez, LPD a. D. Wolfgang Blindenbacher und PD Bernd Heller, beide DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr (von links nach rechts)

Am 10. Mai 2021 fand in der DPolG NRW-Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf ein Fachgespräch zwischen Frau LPDin Maria del Carmen Fernandez Mendez, Verkehrsreferentin im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem DPolG NRW-Landesvorsitzenden Erich Rettinghaus und zwei Mitgliedern der DPolG NRW Expertengruppe Verkehr, PD Bernd Heller und LPD a. D. Wolfgang Blindenbacher, statt. Dabei ging es u. a. um die Themen Verkehrssicherheitsscreening, Abschnittskontrolle und Lkw-Kontrollen.

Nach einer Begrüßung durch den DPolG Landesvorsitzenden Erich Rettinghaus wurde das Fachgespräch eröffnet. Einig war man sich darin, dass für eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit das Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure, die sich auf gemeinsame Maßnahmen verständigen, erforderlich ist. Eine Maßnahme, die ein organisationsübergreifendes Agieren erforderlich macht, könnte die Einführung eines „Verkehrssicherheitsscreenings“ in Nordrhein-Westfalen sein, das dann für viele Entscheidungsfindungen im Verkehrssektor belastbare Datengrundlagen liefern würde.

Schon im Jahr 2014 hat das Land Baden-Württemberg ein Verkehrssicherheitsscreening eingeführt. Das System führt sämtliche für die Verkehrssicherheitsarbeit relevanten Daten zentral zusammen. Es ist ein webbasiertes Expertenwerkzeug, das den Mitgliedern der Unfallkommissionen und der Straßenbauverwaltung den Zugriff auf alle Daten ermöglicht, die zur Unfallanalyse und zur Beseitigung von unfallursächlichen Mängeln in der Straßenverkehrsinfrastruktur benötigt werden. Das System enthält Angaben aus der Straßendatenbank, Straßenzustandswerte, Verkehrsstärken, Geschwindigkeitsauswertungen und die lagegenauen Daten der von der Polizei aufgenommenen und in der Anwendung EUSKa (Elektronische Unfalltypen-Steckkarte) dokumentierten Unfälle. Zur Ermittlung der Straßenverkehrsbelastungen kommen Leitpfostenzählgeräte mit integrierter Radarmesstechnik zum Einsatz. Mit diesen Leitpfostenzählgeräten werden neben Fahrzeugart und Uhrzeit auch die richtungsbezogenen Geschwindigkeiten der Einzelfahrzeuge erfasst. Die auf diese Weise ermittelten Geschwindigkeitsdaten ermöglichen es der Polizei und den Kommunen Geschwindigkeitsüberwachung zielgerichteter zu planen. Mit der Gesamtheit der vorliegenden Daten wird darüber hinaus regelmäßig eine landesweite Verkehrssicherheitsanalyse des übergeordneten Straßennetzes durchgeführt. Zudem stehen für jeden Straßenabschnitt sogenannte Verkehrssicherheitssteckbriefe zur Verfügung, die thematisch gegliedert bis zu 700 Einzelinformationen enthalten und zusätzlich auf kritische Stellen im Netz hinweisen. Das Verkehrssicherheitsscreening ist damit ein effektives Mittel, mit dem aussagekräftige sowie ressourcenschonende Verkehrssicherheitsanalysen, wirkungsvolle Verkehrsunfallbekämpfung und zielgenaue Verkehrsüberwachung ermöglicht werden.

Auch in Nordrhein-Westfalen stehen diese Daten zur Verfügung. So werden die Straßenverkehrsbelastungen bereits seit 2011 mittels Leitpfostenzählgeräten an rund 6.300 Stellen rund um die Uhr über jeweils mindestens eine Woche erhoben, dazu gehören auch die Geschwindigkeitsdaten. Diese könnten zukünftig kontinuierlich zur gezielten Verkehrsüberwachung genutzt werden. Daher wird durch die Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen angeregt, die vorhandenen verkehrsbezogenen Daten auch in Nordrhein-Westfalen zusammenzuführen (u. a. aus EUSKa) und in ein „Verkehrssicherheitsscreening Nordrhein-Westfalen“ zu integrieren. Frau Fernandez Mendez führte dazu aus, dass sie sich vorstellen könne, eine Prüfung hinsichtlich der Machbarkeit anzustoßen, bei der neben dem Innen- auch das Verkehrsressort einzubinden wäre.

In Bezug auf die Thematik „Abschnittskontrolle“ wurde vor dem Hintergrund der im Dezember 2020 in Niedersachsen erfolgten Überführung dieses Verfahrens in den Regelbetrieb über die erkennbaren Vorteile diskutiert, die sich u. a. wie folgt darstellen: (1) Das Streckenmesssystem Abschnittskontrolle entfaltet, anders als die derzeit eingesetzte, punktuell wirkende Geschwindigkeitsüberwachungstechnik, Wirkung auf einem kompletten Streckenabschnitt, wodurch die Verkehrssicherheit in Gefahrbereichen, z. B. auf Unfallhäufungsstrecken, in Tunnelanlagen oder in Baustellenbereichen, wirksam erhöht werden kann. (2) Die Abschnittskontrolle wird zudem als gerechtere Geschwindigkeitsüberwachungsmethode empfunden, da die Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird, kurzzeitig vorkommende Geschwindigkeitsüberschreitungen im Abschnittsbereich können ausgeglichen werden. (3) Die allgemeine Akzeptanz der Abschnittskontrolle führt zudem zu einer stauminimierenden Harmonisierung des Verkehrsflusses, wodurch neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit auch eine Reduzierung von Emissionen erreicht werden kann. Einig war man sich darin, dass diese Art der Geschwindigkeitsüberwachung perspektivisch auch für Nordrhein-Westfalen ein Zugewinn in Sachen Verkehrssicherheit sein könnte.

Ende des Jahres 2020 hatte die Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen das Thema „Lkw-Kontrollen auf Autobahnen auch zur Nachtzeit“ angestoßen, da bei entsprechenden Kontrollen in Bayern festgestellt wurde, dass Lkw-Führende ihre Fahrzeuge bewusst zur Nachtzeit bewegten, um polizeilichen Kontrollen zu entgehen. So wurden ohne Nutzung der Fahrerkarte große Strecken vorwiegend zu diesen Zeiten zurückgelegt, um spezifische Fahrzeitregelungen (Sozialvorschriften) zu umgehen. Frau Fernandez Mendez führte dazu aus, dass inzwischen alle nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden mit Autobahnpolizeien per Erlass aufgerufen sind, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mindestens einmal pro Quartal eine derartige Lkw-Kontrolle zur Nachtzeit durchzuführen – eine Evaluierung ist vorgesehen.

Darüber hinaus wurden weitere Themen, wie „Verkehrsunfallaufnahmeteams in den nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden“, „Notwendigkeit eines Präventionsnetzwerkes Nordrhein-Westfalen“, „Illegale Rennen und ihre Auswirkungen“ sowie „DPolG-Seminare Verkehr“ behandelt.

Sowohl Frau Fernandez Mendez als auch Herr Rettinghaus bekräftigten abschließend, diese Art des Fachgesprächs fortzusetzen.

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