OVG entscheidet zu amtsangemessener Besoldung
Zulage für das Wahrnehmen höherwertigerAufgaben
Das OVG NRW hat die Zulassung der Berufung des Landes NRW abgewiesen. Jeder Beamte in NRW, welcher laufbahnrechtlich befördert werden könnte und einen solchen Dienstposten innehält und eine höhere Funktionsbewertung hat, kann nach Ablauf der Wartefrist von zwölf Monaten die Gewährung einer Zulage beantragen.
Hierbei ist eine Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten.
Die DPolG NRW hat zahlreiche Verfahren im Hinblick auf die Gewährung der Zulage initiiert und wird den weiteren Fortgang, insbesondere die in der Vergangenheit gestellten und ausgesetzten Anträge, weiter begleiten und in Gespräche zur weiteren Regelung mit der Landesregierung treten.
Ein weiteres Rechtsmittel gegen die bezeichneten Beschlüsse steht dem Land NRW nicht mehr zur Seite!