20. Januar 2021

Zulage in der Höhe von 300 € für die belastende Tätigkeit im Bereich der Kinderpornografie

    Änderung der Erschwerniszulagenverordnung – muss aber auch für Regierungsbeschäftigte eingeführt werden!

    Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung

    Die belastende Tätigkeit der Sachbearbeitung im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie erfährt eine temporäre Vergütung in Höhe von 300 € für die Dauer der Auswerte- und Analysetätigkeit. Jedoch darf, neben der finanziellen Vergütung, der Aspekt der Fürsorge und der psychologischen Betreuung der in der Bewertung und Auswertung visueller, auditiver oder audiovisueller Daten eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht vernachlässigt werden.

    So es für Beamte in der Erschwerniszulagenverordnung verankert wird, ist es unabdingbar, dass diese Zulage auch für in diesem Bereich eingesetzte Regierungsbeschäftigte gilt. Dazu sind die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen im tariflichen Bereich ebenso schnellstmöglich zu schaffen.

    Gerade die dauerhaften Konfrontationen mit belastendem Bild-, Video- und Tonmaterial sind eine ständig neue Herausforderung und müssen psychisch verarbeitet und bewältigt werden. Dabei ist eine entsprechende psychologische und medizinisch-physische Betreuung vorzusehen und anzubieten. Insbesondere Dienstvorgesetzte sind gefordert, frühzeitig mögliche Auffälligkeiten, entstanden durch die belastenden Tätigkeiten, zu erkennen und geeignete Maßnahmen anzuregen. Hierzu empfehlen wir die Entwicklung eines Beratungs- und Betreuungskonzeptes; entworfen und begleitet von Psychologen und anderen Fachärzten.

    So sehr wir auch die jetzige Änderung der Erschwerniszulagenverordnung begrüßen, möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass auch andere Bereiche in der Erschwerniszulagenverordnung einer dringenden Überarbeitung und Anpassung bedürfen. Die Vergütungssätze sind insgesamt anzuheben und die Wechselschichtzulagen an den tatsächlich geleisteten Dienst anzupassen und vor allem der Tätigkeit nach - insgesamt gerechter - zu gestalten. Dabei sei hier die Einführung einer Funktionszulage für Kräfte der Einsatzhundertschaften, die Einführung einer Leistungszulage für Lehrende, Prüfer und Tutoren - auf welche, bedingt durch die erhöhten Einstellungszahlen, Mehrbelastungen zukommen - nur beispielhaft erwähnt.

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