01. April 2016

Bekämpfung grenzüberschreitender Einbruchskriminalität verbessern

Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 07. April 2016 - Schriftliche Stellungnahme der DPolG NRW

Auszüge aus der Stellungnahmer der DPolG NRW:

1. Antrag der Fraktion der CDU
Der Antrag der Fraktion der CDU bezieht sich auf eine effektivere Bekämpfung grenzüberschreitender Einbruchskriminalität in Nordrhein-Westfalen. Hierzu sind wirksame Instrumente der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarländer unerlässlich.
Insbesondere bezieht sich der Antrag auf die bestehende Arbeitsgemeinschaft „Polizeiliche Euregio Rhein-Maas-Nord“ (PER), deren Einrichtung im Jahr 2007 ausdrücklich begrüßt wird. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperation innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft mit niederländischen Polizeibehörden gestaltet sich jedoch problematisch. Dies sei der Fall, da niederländische Polizeibehörden projektbezogen arbeiten und ihr Personal ausschließlich in eigenen Projekten einsetzen würden. Die daraus resultierenden Defizite bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sollten schnellstmöglich behoben werden.
Zur Stützung dieser Hypothese fordert die Fraktion der CDU im Antrag, dass die aus deutscher Sicht beteiligten Behörden einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu konkreten Schwierigkeiten vorzulegen haben. Dies beziehe sich auf die Kooperation mit niederländischen und belgischen Polizeidienststellen bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalitätsphänomene.

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4. Forderungen
Aus den dargestellten Gründen ist es aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft notwendig, solche „Ermittlungspannen“ abzustellen.
Hierzu müssen die notwendigen Ermittlungsschritte der eingebundenen Kooperationspartner untereinander abgestimmt und ohne Zeitverzug unter Wahrung der Qualität der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit durchgeführt werden. Dies muss durch alle beteiligten Partner gewährleistet werden; ein Hinweis auf anderweitig gebundene Ressourcen ist nicht hinnehmbar.
Um internationale Absprachen in diesem Bereich zu vertiefen oder zu verändern, ist es erforderlich, notwendige Daten im Vorfeld zu sammeln. Aus diesem Grund ist der verlangten Berichtsaufforderung an die grenznahen Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen zuzustimmen. In diesen Berichten sind die Probleme in der praktischen Zusammenarbeit zu verifizieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Wenn dies im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Eigentumskriminalität gelten soll, so gilt dies sicher auch im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich des grenzüberschreitenden Terrors.


5. Weitere Überlegungen
Sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit innerhalb des Dreiländerecks Belgien, Niederlande und Nordrhein-Westfalen in den genannten Kooperationszentren nicht reibungslos bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität funktioniert, dann ist zu überlegen, ob nicht ein Zentrum ausreicht, die Aufgaben in diesem Bereich für die beteiligten Länder zu bündeln.
Alle Kooperationsländer entsenden Beamte in die bestehenden Zusammenschlüsse und investieren sonstige Ressourcen. Eine Zusammenlegung könnte Kräfte freisetzen, die dringend im Bereich der operativen Aufgaben benötigt werden. Vorher sind jedoch noch mehrere Überlegungen anzustellen, ob dies auch sinnvoll und zielführend ist. Keiner möchte durch eine Zusammenlegung den jetzigen Zustand verschlechtern.

Die gesamte Stellungnahme der DPolG NRW zu diesem Thema befindet sich hier:

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