Bescheidung der Besoldungswidersprüche für 2022 angekündigt
Das Ministerium für Finanzen (FM) NRW informiert aktuell: Es wird nunmehr mit der Entscheidung über die in großer Zahl eingelegten Widersprüche gegen die amtsangemessene Alimentation der beamteten Personen begonnen. Diese Bescheide betreffen das Haushaltsjahr 2022. Nach den Berechnungen des Finanzministeriums sei die Alimentation im Jahr 2022 verfassungsgemäß gewesen. Nachzahlungen soll es demnach nicht geben.
Für den DBB NRW ist dies ein Affront. Denn er hat auch immer erklärt, dass er angesichts der für das Jahr 2022 insgesamt rund 55.000 Besoldungswidersprüche und folglich zu erwartenden Bescheiden seinen Mitgliedern keinen individuellen Rechtsschutz gewähren könne, da hierdurch der gewerkschaftliche Rechtsschutz aber auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW überfordert werden würde. Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Die Kolleginnen und Kollegen werden trotz der verfassungsrechtlich ungeklärten Situation von der Landesregierung im Regen stehen gelassen und auch den Gewerkschaften wird vor den Kopf gestoßen.“
Bitte lesen Sie den vollständigen Artikel hier auf der Seite des dbb.