16. Mai 2025

Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu Änderungen im Laufbahnrecht

Am Donnerstag, den 09.05.2025, hat der Innenausschuss über die geplanten Änderungen des Laufbahnrechts abschließend beraten und abgestimmt.

Die Fraktionen der CDU und Grünen stimmten für die geplanten Änderungen, die Fraktionen der SPD und FDP stimmten dagegen, die Fraktion der AfD hat sich enthalten. Weitergehende Änderungsvorschläge wurden nicht mehr eingebracht.

Der Gesetzesentwurf trägt den Titel „Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in NRW – Laufbahnrecht“ – große Worte, für leider nicht so große Veränderungen. Gemeinsam mit unserem Dachverband DBB NRW haben wir zweimal Stellung zu dem Vorhaben genommen, weiterhin haben unsere Ausführungen über den DBB NRW ihren Weg in die Anhörung des Landtags am 10.04.2025 gefunden.

Zum einen ist leider ein Gesamtkonzept zur „Modernisierung des öffentlichen Dienstes“ nicht zu sehen. Zum anderen ist keine Anpassung der für die Polizei vorrangig anzuwendenden LVOPol NRW vorgesehen – sodass die „allgemeine“ LVO und die LVOPol mit Inkrafttreten der Änderungen ungleiche Regelungen enthalten werden.

Als Regelungsschwerpunkte hebt die Landesregierung u.a. folgende Punkte hervor:

  • Öffnung des Zugangs zu den Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Öffnung des Zugangs zu den Laufbahnen für anders erworbene Bildungsabschlüsse
  • Einführung eines Verkürzungstatbestandes für die Probezeit
  • Berücksichtigung von Zeiten jedweder Teilzeit auf Probe- und Erprobungszeiten
  • Streichung des Beförderungssperrjahres nach der Probezeit
  • Lockerung der Voraussetzungen für den Aufstieg und die berufliche Entwicklung mit dem Ziel der Spezialisierung

Wie die einzelnen Gesetzesänderungen sich in der Praxis auswirken werden, wird wohl noch abzuwarten bleiben. Ohne etwaige positive Aspekte dieser Gesetzesänderungen absprechen zu wollen, wird hier leider erneut die Möglichkeit verpasst, wirklich bedeutende Anpassungen im öffentlichen Dienst vorzunehmen.

Insbesondere hat die DPolG NRW angemerkt, dass die komplette Ausklammerung der Besoldung aus diesem Gesetzgebungsverfahren inakzeptabel und nicht nachzuvollziehen ist. Wenn es um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes geht, ist die Besoldung eines der ausschlaggebenden Aspekte – mit entsprechenden Anpassungen sowohl in der Besoldung selbst als auch in der längst überfälligen Abschaffung der Bagatellgrenze sowie der Absenkung der Wochenarbeitszeit liegen gewichtige Stellschrauben, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Auch haben wir betont, dass für Attraktivität des öffentlichen Dienstes die Erhaltung der bestehenden Qualitätsstandards zwingend erforderlich ist.

Die geplanten Änderungen werden wohl eher keine tatsächliche Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes herbeiführen, noch können sie der Bezeichnung „Modernisierung des öffentlichen Dienstes“ wirklich gerecht werden. Es besteht nach wie vor enormer Handlungsbedarf

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