19. November 2025

Anhörung und Stellungnahme der DPolG NRW

Die Gestaltung des offenen Vollzugs darf den Zweck der Strafe nicht aushöhlen - Anhörung des Rechtsausschusses am 19.11.2025

  • Rettinghaus, Mitschker.
    Foto: Fiegel.

In der Anhörung des Rechtsausschusses im Landtag NRW stehen der DPolG NRW-Landesvorsitzende (Erich Rettinghaus) und der 1. stellv. Vorsitzende (Frank Mitschker) den Abgeordneten Rede und Antwort.

Aus Sicht der DPolG NRW weist die bisherige Ausgestaltung des Strafvollzugs in NRW in einen geschlossenen bzw. in einen offenen Vollzug in die richtige Richtung. Der Resozialisierungsgedanke sollte in einem Einklang zu den Gedanken der General- und Spezialprävention stehen.

Die vollständige Stellungnahme der DPolG NRW lesen Sie bitte hier

Zur entsprechenden Anhörung gelangen Sie unter diesem Link  zur Homepage des Landtags NRW. 

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