Anhörung und Stellungnahme der DPolG NRW
Die Gestaltung des offenen Vollzugs darf den Zweck der Strafe nicht aushöhlen - Anhörung des Rechtsausschusses am 19.11.2025
In der Anhörung des Rechtsausschusses im Landtag NRW stehen der DPolG NRW-Landesvorsitzende (Erich Rettinghaus) und der 1. stellv. Vorsitzende (Frank Mitschker) den Abgeordneten Rede und Antwort.
Aus Sicht der DPolG NRW weist die bisherige Ausgestaltung des Strafvollzugs in NRW in einen geschlossenen bzw. in einen offenen Vollzug in die richtige Richtung. Der Resozialisierungsgedanke sollte in einem Einklang zu den Gedanken der General- und Spezialprävention stehen.
Die vollständige Stellungnahme der DPolG NRW lesen Sie bitte hier.
Zur entsprechenden Anhörung gelangen Sie unter diesem Link zur Homepage des Landtags NRW.
