20. März 2020

Coronavirus

DPolG fordert bestmöglichen Schutz für Alle

Seit dem 18.03.2020 ist gemäß Modul 2 der Rahmenkonzeption für die Pandemievorsorgeplanung zu verfahren. In den Polizeibehörden ist der behördliche Pandemievorsorgeplan jeweils umzusetzen.

Die getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten unterscheiden sich landesweit teilweise erheblich. Ziel muss es jetzt sein, den dienstlichen Kontakt auf ein möglichst niedriges Maß zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit auch zukünftig zu gewährleisten. Die DPolG NRW fordert, neben wöchentliche Tests im operativen Dienst, folgende einheitliche Maßnahmen in allen Polizeibehörden des Landes:

  • Die Dienststellen legen eine erforderliche Mindestbesetzung fest. Darüber hinaus vorhandene Beschäftigte sollen in eine sogenannte „Alarmbereitschaft“ versetzt werden. Das bedeutet, dass die Beschäftigten sich für die Dauer ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zuhause aufhalten und dort jederzeit erreichbar und abrufbar sind. Ggf. können Arbeitsaufträge erteilt werden. „Alarmbereitschaften“ gelten gemäß Rahmenkonzeption (Punkt 4.3) als Dienstzeit und sind 1:1 zu vergüten.
  • Die Regelungen der Telearbeit sind auszuweiten. In Absprache mit den Vorgesetzten sollte Telearbeit für die gesamte Arbeitswoche möglich sein.
  • Laptops mit VPN-Tunnel sollten ebenfalls in Absprache mit den Vorgesetzten und unter Beachtung der gültigen Regelungen zur Telearbeit eingesetzt werden.

 

Bleiben Sie gesund!

Düsseldorf, 20.03.2020

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