DPolG NRW erhebt Verfassungsbeschwerde gegen PolBeaufG NRW
Am 23.04.2025 trat das Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte / Polizeibeauftragten NRW in Kraft. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die unabhängige Polizeibeauftragte / Polizeibeauftragter neben strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft parallel eigenständige Untersuchungen durchführen kann. Darüber hinaus eröffnet das Gesetz zudem die Möglichkeit, dass die Polizeibeauftragte / Polizeibeauftragter selbst bei abgeschlossenen, Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft weitere Untersuchungen vornehmen darf.
Die Pressemitteilung der DPolG NRW können Sie unter folgendem Link abrufen:
DPolG NRW_Verfassungsbeschwerde gegen PolBeaufG NRW
Die Verfassungsbeschwerde wird beim Verfassungsgerichtshof NRW unter dem Aktenzeichen VerfGH 84/25.VB-3 geführt. Die offizielle Meldung des Verfassungsgerichtshofs NRW finden Sie hier




























