Ehemaliger Bundesverfassungsrichter erkennt Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in NRW
DBB NRW stellt Gutachten vor
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun liegt das verfassungsrechtliche Gutachten zum NRW-Besoldungsgesetz von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio vor und kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz insgesamt verfassungswidrig ist. Ein Gesetz, welches gerade erst den Landtag passierte.
Denn neben der Umsetzung des Tarifergebnisses erfolgte eine Besoldungsstrukturreform, insbesondere durch die Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Berechnung des Mindestabstands der Nettoalimentation zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf.
Die Auffassung des DBB NRW hat sich nun mit dem Gutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio bestätigt. Nun ist die Landesregierung gefordert, das Gesetz schnellstmöglich zu korrigieren und eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster zu vermeiden.
Hier der Link mit weiteren Informationen zum Gutachten
Mit kollegialen Grüßen
Erich Rettinghaus
Vorsitzender