14. März 2016

Gesundheitsmanagement

  • Sachverständige im Ausschuss
    Foto: EFiegel

Mit der geplanten Umsetzung der Dienstrechtsreform in diesem Jahr verpflichtet § 76 DRModG NRW die obersten Dienstbehörden ein Rahmenkonzept für das Gesundheitsmanagement zu entwickeln und fortzuschreiben. Die DPolG war zu einem Expertengespräch in den Landtag NRW eingeladen.

In den zurückliegenden Jahren sind in den Polizeibehörden zahlreiche Aktivitätenzum Thema Gesundheitsförderung entwickelt worden. Den Sachstand hatdas LAFP NRW in den Polizeibehörden ermittelt. Danach besteht grundsätzlicheÜbereinstimmung bezüglich des Verständnisses eines behördlichen Gesundheitsmanagements in der Polizei:

  • Führung/ Führungsverhalten
  • Sport und Ernährung
  • Stressmanagement
  • Arbeitsorganisation
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Personalentwicklung
  • Polizeiärztlicher Dienst
  • Gesundheitsbericht
  • Sicherheit und Fürsorgepflicht
  • Stressmanagement

Die in diesem Zusammenhang zu behandelnden Themen (Bausteine) werden nach dem Ergebnis der Abfrage in den Polizeibehörden mit unterschiedlicher Intensität und unterschiedlichen Schwerpunkten bereits bearbeitet.

Darüber hinaus sollte das Ergebnis der Abfrage die Polizeibehörden in die Lage versetzen, Defizite zu erkennen und Erfahrungen auszutauschen, um langfristig ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement zu implementieren. Das Rahmenkonzept sollte dabei die notwendige Orientierung geben.

Auch die kontinuierliche gesamtgesellschaftliche Veränderung im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterliegt einem ständigen Veränderungsprozess, welcher einer Umsetzung bedarf. Gleichfalls muss dem demographischen Wandel innerhalb der Organisation Polizei Rechnung getragen werden. Als Beispiel kann hier sicher das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ genannt werden. Hierzu sollte auch der Umgang mit verwendungseingeschränkten Polizeibeamten zählen. Aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit müssen klare Strukturen und Vorgaben vorhanden sein, die dem Umgang mit diesem Personenkreis regeln. Es kann nicht sein, dass Polizeivollzugsbeamtinnen /-beamte im Fokus für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eintreten, mit den Folgen ihrer Amtshandlungen beziehungsweise mit dem Älterwerden aus diesem Bereich ausgeklammert werden. Der angekündigte Erlass zur Verwendungseinschränkung ist bis zum heutigen Tag nicht erlassen worden, so dass keine Transparenz für die betroffenen Kollegen vorliegt.

Daher ist es zu begrüßen, dass eine Selbstverpflichtung der Behörden und Ämter zur kontinuierlichen Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter statuiert werden soll und die Zielentwicklung unter Beteiligung von Führungskräften, Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen festgelegt werden soll. Insbesondere gebietet die Gesundheitsförderung die verbindliche Festlegung der personellen, finanziellen, materiellen und zeitlichen Ressourcen. Gleichermaßen gilt es konkrete Maßnahmen in den Kreispolizeibehörden zu entwickeln und diese zeitnah zu evaluieren.

Die gesamte Stellungnahme der DPolG NRW zu diesem Thema befindet sich hier:

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