Vaterschaftsurlaub für Beamte und Tarifbeschäftigte möglich
FRIST LÄUFT ZUM JAHRESENDE AB!
Bis zum 31.12.2025 ist es möglich, Anspruch auf Vaterschaftsurlaub rückwirkend ins Jahr 2022 geltend zu machen.
Die fristwahrende Maßnahme ist eigenständig und schriftlich zu stellen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei der entsprechenden Stelle maßgeblich - der Zugang muss nachweisbar sein. Zu empfehlen ist daher die Übersendung per Einwurf-Einschreiben. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht ausreichend. Die entsprechende Stelle ist jeweils die zuständige Personalabteilung, bei der auch sonstige Sonderurlaubs-/Erholungsurlaubsanträge gestellt werden.
Sollte der Antrag abgelehnt / der Widerspruch zurückgewiesen werden, kann gewerkschaftlicher Rechtsschutz beantragt werden. Über die Rechtsschutzgewährung wird dann im Einzelfall entschieden.
Im September 2025 hat das Verwaltungsgericht Köln erstmals einem Bundesbeamten unmittelbar aus Art. 4 Abs. 1 S. 1 der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vom 20.06.2019 einen Anspruch auf vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt seines Kindes zugesprochen. Begründet wurde dies u.a. damit, dass Deutschland seiner Verpflichtung, die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bis zum 20.08.2022 umzusetzen, nicht nachgekommen ist.
Das Gericht führt aus, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf die unmittelbare Wirkung der Richtlinie nur gegenüber einem EU-Mitgliedstaat berufen können, unabhängig davon, ob dieser als Arbeitgeber oder Hoheitsträger handelt. Verpflichtungen für private Arbeitgeber würden hingegen nicht begründet. Es könnten sich also auch Ansprüche für Tarifbeschäftigte ergeben, die ihren Arbeitsvertrag direkt mit einem staatlichen Arbeitgeber abgeschlossen haben.
1. Für Beamte ist wie folgt zu verfahren:
Für Geburten ab dem 03.08.2022 gilt:
Wegen des Grundsatzes der haushaltsnahen Geltendmachung ist vorab festzustellen, dass für diejenigen Beamt:innen, die in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 keinerlei Freistellung bzw. Erholungsurlaub aufgrund der Geburt ihres Kindes beantragt bzw. auch nicht gerügt haben, keine Freistellung seitens des Dienstherrn erfolgt, keine bzw. nur sehr geringe Erfolgsaussichten bei einer rückwirkenden Geltendmachung gesehen werden.
Denjenigen Beamt:innen, denen in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 eine Freistellung oder Erholungsurlaub aufgrund der Geburt ihres Kindes bewilligt worden ist bzw. die gerügt haben, dass keine Freistellung seitens des Dienstherrn erfolgt, empfehlen wir, bei ihrer zuständigen Personalstelle geltend zu machen, dass ihnen die Freistellung bzw. der Erholungsurlaub bis zu 10 Tagen rückwirkend gutschrieben wird (Umdeutung).
WICHTIG: Bei Geburten in dem Zeitraum vom 03.08.2022 bis zum 31.12.2022 müssten bis zum 31.12.2025 verjährungshemmende Maßnahmen durch Widerspruch, Klage oder Einholung einer Bestätigung des Verjährungsverzichts ergriffen werden. Die fristwahrende Maßnahme ist eigenständig und schriftlich zu stellen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei der entsprechenden Stelle maßgeblich - der Zugang muss nachweisbar sein. Zu empfehlen ist daher die Übersendung per Einwurf-Einschreiben. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht ausreichend. Die entsprechende Stelle ist jeweils die zuständige Personalabteilung, bei der auch sonstige Sonderurlaubs-/Erholungsurlaubsanträge gestellt werden.
Allgemein ist zu beachten: Wurde anlässlich der Geburt bereits Sonderurlaub aufgrund der jeweils einschlägigen Vorschriften (beim Bund beispielsweise geregelt in § 21 Abs. 1 Nr. 1 Sonderurlaubsverordnung – Urlaub aus persönlichen Anlässen) gewährt, ist dieser von dem zu beantragenden 10-tägigen Vaterschaftsurlaub abzuziehen.
Gegenüber dem Dienstherrn sollte die Bitte geäußert werden, bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und dies entsprechend schriftlich zu bestätigen.
Für künftige Geburten gilt:
Werdenden Vätern bzw. gleichgestellten zweiten Elternteilen empfehlen wir, für die Zeit ab der Geburt einen Antrag auf Bewilligung der 10-tägigen Freistellung zu stellen; hilfsweise sollte Erholungsurlaub beantragt werden. Gegen die Ablehnung des Vaterschaftsurlaubs sollte Widerspruch eingelegt werden mit der Bitte, bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und dies entsprechend schriftlich zu bestätigen.
Muster zur Geltendmachung als Beamt:in:
- für die Beantragung des Vaterschaftsurlaubs bei künftigen Geburten:
Musterantrag_Vaterschaftsurlaub (künftige Geburten)
- für die Beantragung des Vaterschaftsurlaub bei vergangenen Geburten:
Musterantrag_Vaterschaftsurlaub (vergangene Geburten)
- bei Ablehnung des Antrags auf Vaterschaftsurlaub / Partnerschaftsurlaub:
- wenn ein Widerspruchsbescheid vorliegt:
- wenn die Rechtsbehelfsbelehrung des ablehnenden Bescheids keine Widerspruchsmöglichkeit eröffnet:
2. Für Tarifbeschäftigte mit staatlichem Arbeitgeber ist wie folgt zu verfahren:
Aufgrund der Regelungen zu Ausschlussfristen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, nach denen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von in der Regel sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, kommen Ansprüche für Tarifbeschäftigte nur für die Zukunft und zumindest bei Geburtstag des Kindes in den letzten sechs Monaten vor Geltendmachung in Betracht. Von einem möglichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub müssen Tage der Arbeitsbefreiung wegen Niederkunft der Ehefrau / der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes gemäß §§ 29 Abs. 1 a) TVöD, TV-L, TV-H, MTV Autobahn, wegen Niederkunft der in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährtin gemäß § 29 Abs. 1 a) TVöD, Elterntage im Sinne des § 29b TV-H sowie Tage der bezahlten Arbeitsbefreiung aufgrund entsprechender Regelungen abgezogen werden.
Wir empfehlen die Stellung des Musterantrags für Tarifbeschäftigte. Sollte dieser abgelehnt werden, muss die Arbeit aufgenommen werden; es kann stattdessen Erholungsurlaub beantragt werden.
Die fristwahrende Maßnahme ist eigenständig und schriftlich zu stellen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei der entsprechenden Stelle maßgeblich - der Zugang muss nachweisbar sein. Zu empfehlen ist daher die Übersendung per Einwurf-Einschreiben. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht ausreichend. Die entsprechende Stelle ist jeweils die zuständige Personalabteilung, bei der auch sonstige Sonderurlaubs-/Erholungsurlaubsanträge gestellt werden.
Muster zur Geltendmachung als Tarifbeschäftigte/r:
Musterantrag für Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern oder Kommunen
