VIVA Multiplikatoren
Klagen wegen Nichtgewährung der Lehrzulage
Die DPolG führt in NRW bei der KPB Soest zwei Musterverfahren auf Gewährung der Lehrzulage für Viva Multiplikatoren.
Das Ministerium des Innern hat in einem heutigen Erlass entschieden, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser beiden Verfahren bei der KPB Soest, die übrigen Behörden gebeten werden, eingehende beziehungsweise vorliegende Anträge auf Gewährung der Lehrzulage unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung und unter Hinweis auf die Musterklageverfahren nicht zu bescheiden.
Es empfiehlt sich somit als Viva Multiplikator einen Antrag auf Gewährung der Lehrzulage zu stellen, um sicherheitshalber alle Rechtsansprüche, insbesondere auf eine mögliche rückwirkende Gewährung zu wahren.
Der Rechtsschutz der DPolG ist immer für Euch da!