17. August 2020

Lagebild Clankriminalität NRW

Konzept zur Bekämpfung der Clankriminalität in NRW

Lagebild Clankriminalität NRW

Konzept zur Bekämpfung der Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen greift. Jetzt gilt es nicht nachzulassen und dringend erforderliche, weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf den Weg zu bringen.

Dazu der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus:

"Jetzt gilt es nicht nachzulassen im Kampf gegen die organisierte Clankriminalität. Wir begrüßen das Vorgehen von Innenminister Herbert Reul, den Druck auf Familienclans weiter zu erhöhen. Die Ergebnisse der Razzien sprechen für sich und hinterlassen einen nachhaltigen Eindruck. Der Dank für den Erfolg gilt allen Kolleginnen und Kollegen, welche an den Ermittlungen und Einsätzen beteiligt waren und sind, wie auch für alle anderen Behörden im Kampf gegen Clankriminalität.

Um aber nachhaltiger und effektiver gegen Clans und organsierte Kriminalität vorgehen zu können, brauchen wir weitere, verbesserte Möglichkeiten. Vorrangig muss das Vermögen nachhaltig abgeschöpft werden; beschlagnahmte Vermögenswerte unterliegen dem Verfall und dürfen nicht wieder ausgehändigt werden. Auch in der Regierungskommission "Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen"  haben wir uns intensiv mit der Clankriminalität beschäftigt. Es gilt die Forderungen und Anregungen aus dem Abschlussbericht zeitnah umzusetzen.

Die Einführung einer Bargeldobergrenze für bestimmte Bargeldbeschäfte, wie es sie schon lange in anderen EU-Ländern gibt, wäre ein erster Schritt. Ebenso die längere Speicherung von Verbindungsdaten und eine Verbesserung der Technik zur Genauigkeit der Funkzellenauswertung. Hilfreich und nötig wäre die Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für den Status "Verlobte" und die Ausweitung der Katalogstraftaten hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachungund der Erhebung der Verkehrsdaten (§§ 100a und 100g StPO) für die Straftatbestände Zuhälterei und Zwangsprostitution.

Auf der Wunschliste weit oben ist die Einführung einer Beweislastumkehr und eine eigene Zuständigkeit des Verfassungsschutzes (wie es sie bereits in einigen Bundesländern gibt) für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität; werden doch immer öfter Zusammenhänge zwischen der organisierten Kriminalität - mit all ihren Erscheinungsformen - und der politisch motivierten Kriminalität erkannt."

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