Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vor
Nach der parlamentarischen Sommerpause kommt Bewegung in die Frage der amtsangemessenen Alimentation- das Landeskabinett hat grünes Licht für eine Reform der Beamtenbesoldung gegeben.
Die Landesregierung reagiert auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025 und plant eine Besoldungsreform, durch welche die Besoldung der Beamtinnen und Beamten verfassungskonform ausgestaltet werden soll. Um dies zu erreichen muss gewährleistet sein, dass die Beamtinnen und Beamten mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens- des sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens- beziehen, um amtsangemessen besoldet zu werden.
NRW hatte bereits nach einem ersten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 versucht, durch regionalisierte Familienzuschläge eine amtsangemessene Besoldung zu gewährleisten. Hierdurch gelang es aber nicht die Verfassungskonformität zu erzielen.
Nun rückt das Land von den seinerzeit eingeführten Zuschlägen ab. Eine Ausgleichszulage soll verhindern, dass Beamtinnen und Beamte schlechter gestellt werden als zuvor.
Die DPolG NRW begrüßt, dass die Landesregierung nun entschlossen ist, die verfassungsrechtliche Schieflage bei der Alimentation der Landesbeamten abzustellen. Wir werden aber auch genau darauf achten, dass tatsächlich niemand durch die Reform schlechter gestellt wird. Ein massives Ärgernis ist für die DPolG NRW, dass beabsichtigt ist, am fiktiven Partnereinkommen, das von führenden Verfassungsrechtlern als verfassungswidrig eingestuft wird, festzuhalten. Im Rahmen der Verbändeanhörung wird natürlich auch dieser Aspekt zu beleuchten sein. Weitere Informationen folgen, wenn konkrete Zahlen vorliegen.