01. November 2026

Polizei NRW bewältigt landesweit komplexe Einsatzlage- schwerste Krawalle werden verhindert

Der Aktionstag der Initiative „Gen Z regelt“ ist vorüber. Die insbesondere von vielen Einzelhändlern befürchteten schweren Krawalle blieben in Nordrhein-Westfalen weitgehend aus – auch dank eines hervorragend koordinierten Polizeieinsatzes.

Für die DPolG NRW blickt der Landesvorsitzender Sascha Gerhardt auf den Einsatztag zurück und stellt zugleich klare Forderungen:

„Eine ausgesprochen komplexe Einsatzlage ist zu Ende gegangen. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben wieder einmal bewiesen, dass auf die Polizei in NRW an jedem Ort und zu jeder Zeit Verlass ist.

In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens haben Teilnehmer ihre Anliegen in friedlichen Versammlungen zum Ausdruck gebracht. Das verdient Respekt und macht deutlich, dass die überwiegende Mehrheit an sachlichen Debatten und nicht an Randale interessiert ist.

Die Sicherheitsbehörden hatten allerdings bereits im Vorfeld vor dem Versuch gewarnt, die Proteste für gewalttätige oder extremistische Zwecke zu instrumentalisieren.

Die Ausschreitungen in Köln und Frankfurt am Main zeigen, dass diese Warnungen ernst zu nehmen waren. 

Gewalttäter, die sich unter die Demonstrierenden mischten, haben dazu beigetragen, dass nun vielerorts die Ausschreitungen statt der Anliegen der friedlich Protestierenden im Mittelpunkt stehen.

In Köln wurde früh deutlich, dass einzelne Personen nicht an friedlichem Protest interessiert waren. Vermummung und der Einsatz von Pyrotechnik waren sehr klare Warnsignale. Als dann auch noch Kolleginnen und Kollegen angegriffen wurden, blieb letztlich nur noch der Einsatz des Wasserwerfers, um schlimmere Eskalationen zu verhindern.

Bei den Einsätzen in Köln und Frankfurt wurden Polizeikräfte verletzt. Das macht uns sehr betroffen. Allen Verletzten wünschen wir eine schnelle und vollständige Genesung.

Die Ereignisse unterstreichen zudem die Notwendigkeit eines stärkeren strafrechtlichen Schutzes unserer Einsatzkräfte. Die DPolG NRW begrüßt deshalb den am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Verschärfung des § 114 StGB ausdrücklich. Danach soll die Mindestfreiheitsstrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte von drei auf sechs Monate steigen. Für besonders schwere Fälle ist ein Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vorgesehen. Wir fordern, dass diese Verschärfung zügig verabschiedet wird und Angriffe auf Polizeikräfte konsequent verfolgt werden. Hier kann nicht mehr bis nach Silvester gewartet werden- das haben die Einsatzlagen der vergangenen Jahre rund um den Jahreswechsel mehr als deutlich gezeigt. Einen genauen Blick muss man dazu aber auch auf die Sanktionsnormen werfen, die im Zusammenhang mit Plünderungen zum Tragen kommen. Der schwere Landfriedensbruch (125a (4) StGB) ist lediglich ein Vergehenstatbestand- wer die Bilder aus Frankfurt anschaut sieht, dass dies keinesfalls ausreichend ist. Die Qualifizierung zum Verbrechen ist aus der Sicht der DPolG NRW zwingend geboten. Das erhöht polizeiliche Möglichkeiten und verhindert die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Wenn der Staat nicht ein klares „Stopp-Signal“ sendet, können Entwicklungen wie in Frankreich und anderen europäischen Ländern auch auf Deutschland übergreifen und das gilt es auf allen Ebenen des Rechtsstaates zu verhindern. Die DPolG NRW wird ihre Möglichkeiten nutzen, für entsprechende Änderungen zu sorgen.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen für ihren großartigen und ausgesprochen beherzten sowie engagierten Einsatz. Auch angesichts der im Vorfeld befürchteten Ausschreitungen nach französischem Vorbild haben sie durch ein differenziertes und taktisch hervorragend abgestimmtes Vorgehen maßgeblich dazu beigetragen, schwerere Eskalationen zu verhindern. Nordrhein-Westfalen hat allen Grund, auf seine Polizei stolz und ihr dankbar zu sein – die DPolG NRW ist es jedenfalls.“

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