17. April 2021

Sporterlass anpassen

Corona-Folgen abmildern - Sporterlass befristet ändern und Stundenvergütung an aktuelle Situation anpassen!

Dienstsport ist ein wichtiger Baustein, um die körperliche Leistungsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten zu erhalten und zu steigern und zugleich die physische Gesunderhaltung zu gewährleisten.
Außerdienstlich genehmigter Dienstsport kann nahezu nicht mehr betrieben werden, weil Fitness-Studios und Sportvereine bereits seit letztem Jahr ihren Betrieb einstellen mussten. Wann diese wieder öffnen, ist nicht absehbar.
Der außerdienstliche Sport wird mit maximal 36 Stunden vergütet, wenn zugleich ein Leistungsnachweis (Deutsches Sportabzeichen, EPLA oder Sportleistungsnachweis Polizei NRW) erbracht wurde.
Durch die gegenwärtige Situation läuft das wichtige Förderinstrument aber ins Leere. Dadurch ist auch zu erwarten, dass die Anzahl absolvierter Leistungsnachweise und die körperliche Fitness insgesamt deutlich sinken werden.
Der DPolG NRW ist die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen ein besonders wichtiges Anliegen. Daher fordern wir, den Sporterlass befristet wie folgt zu ändern:
Aufgrund der Corona bedingten Beeinträchtigungen des (außerdienstlich genehmigten) Dienstsports, ist bei Ableistung der Hälfte der geforderten außerdienstlichen Dienstsportstunden (18 Stunden) die volle Zeitgutschrift (36 Stunden) zu vergüten, wenn zugleich der erforderliche Leistungsnachweis erbracht wurde.
So werden Anreize gesetzt, welche den zuvor beschriebenen zu erwartenden Folgen auf unbürokratische Weise entgegenwirken.
Dadurch wird das Ziel des Erhalts und der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie der physischen Gesunderhaltung - zum Wohle aller Beamtinnen und Beamten - vorbildlich verfolgt.
Düsseldorf, 17.04.2021

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