17. April 2023

Tagung der DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr in Düsseldorf

  • DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr
    Foto: DPolG NRW. Von links nach rechts: PD Bernd Heller (DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr), PR Marco Schäler (Rheinland-Pfalz), PHKin Silke von Beesten (DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr), LPD a. D Wolfgang Blindenbacher (DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr), Erich Rettinghaus (DPolG NRW-Landesvorsitzender) PD a. D. Wulf Hoffmann (Sachsen-Anhalt) und POR Mario Sormes (Polizeitechnisches Institut der Deutschen Hochschule der Polizei).

Am 13. und 14. April 2023 tagte die erweiterte DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle der Deutschen Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Erklärtes Ziel der Sitzung war es, gemeinsam einen „Fahrplan“ hinsichtlich der zu realisierenden und zu forcierenden Verkehrssicherheitsaktivitäten im Jahr 2023 zu entwickeln. Dazu kamen die Stammmitglieder der DPolG NRW-Expertengruppe Verkehr, LPD a. D. Wolfgang Blindenbacher, PD Bernd Heller und PHKin Silke von Beesten sowie als weitere Verkehrsexperten POR Mario Sormes vom Polizeitechnischen Institut der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup, PD a. D. Wulf Hoffmann von der Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt und PR Marco Schäler von der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz zusammen.

Erich Rettinghaus, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen, der die Sitzung begleitete, begrüßte die Teilnehmerin und Teilnehmer zu dieser Perspektivtagung. Einig war man sich darin, dass erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit ständige Weiterentwicklungen und Anstrengungen erfordert. Als Einstimmung in die Gesamtthematik beschäftigten sich die Teilnehmenden zunächst mit den vorläufigen Zahlen der Verkehrsunfallstatistik 2022, die am 24. Februar 2023 vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) für Deutschland veröffentlicht worden waren und in einem zweiten Schritt mit den diesbezüglichen statistischen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen, die das zuständige Ministerium des Innern am 1. März 2023 veröffentlicht hatte.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument. 

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