Wegfall der sogenannten "Mindestvorsorgepauschale"
Weniger Netto seit 01.01.2026
Zum 01.01.2026 ist die Mindestvorsorgepauschale gesetzlich entfallen. Durch diese wurden Vorsorgeaufwendungen bereits bei der Versteuerung des Arbeitslohns berücksichtigt und zwar mindestens in der Höhe der Pauschale. Der Entfall bedeutet, dass die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen nun den tatsächlich gezahlten Beitrag melden und folglich nur dieser berücksichtigt wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoschreiben.