Rechtsschutz

News


11. Februar 2021

Ministerium zieht Vorlage zurück - Umfrageergebnis

Nach der Veröffentlichung einer Umfrage zieht das Ministerium die Vorlage zur Änderung der PDV 350 zurück - vorerst keine verpflichtende Trageweise der Body-Cam.

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02. März 2020

DPolG Rechtsschutz

Unser Rechtsschutz ist seit Jahren zuverlässiger Partner unserer Mitglieder und steht uns jederzeit zur Seite. Ob Schmerzensgeld, Verwaltungsstreit, Arbeitsrecht oder rechtliche Vertretung in Strafverfahren – wir haben alle Bereiche der Tätigkeiten mit dienstlichem Bezug…

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04. Januar 2019

DPolG Rechtsschutz

Erstklassig – einmalig

Wir bieten unseren Mitgliedern einen umfassenden Rechtsschutz an.

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Die DPolG NRW gewährt ihren Mitgliedern Rechtsschutz nach folgenden Bestimmungen.

Rechtsschutz umfasst die Rechtsberatung und den Verfahrensrechtsschutz bei allen Angelegenheiten die im rechtlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Polizei stehen und wird auf der Grundlage der Rechtsschutzordnung des dbb nrw und der DPolG-Verfahrensrichtlinie gewährt.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs. Rechtsschutz kann generell nur über den Landesverband beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

Kontaktaufnahme mit Ihrem Kreisverband

Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen Rechtsschutzantrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt an ihren zuständigen Kreisverband und bitten dort um die Gewährung von Rechtsschutz. Ihr Kreisverband bereitet den Rechtsschutzantrag vor und reicht ihn an die Rechtsschutzkommission des Landesverbandes weiter. Die Rechtsschutzkommission prüft den Antrag und vermittelt ihnen den Kontakt zum Dienstleistungszentrum des dbb nrw.

Von Ihrem Kreisverband erhalten Sie auch einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen. Gleichzeitig bittet Sie der Kreisverband um eine kurze schriftliche Stellungnahme hinsichtlich ihres Rechtsschutzbegehrens. Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens des Landesverbands entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesverbands erforderlich ist – über den Landesverband an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.

Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit dem Landesverband auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.

 

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