25. Oktober 2017

Erlass Rüstzeiten im Wachdienst § 22(2) AZVOPol

Nach vielen Jahren der Verhandlungen, einzelner Klagen und einer derzeit neuen AZVOPol ist nun endlich der regelnde Erlass in Kraft getreten.

  • Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.07.2017 mit Inkrafttreten der AZVOPol.
  • Nur für tatsächlich geleistete Schichten.
  • Für die zeitlichen Aufwände, welche zum Anlegen der persönlichen zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände aufgewendet werden.
  • Es handelt sich um eine Ausgleichpauschale von 12 Minuten, welche auch für sämtliche dem Dienst zuträgliche Tätigkeiten gewährt wird
  • Voraussetzung ist mit Schichtbeginn die sofortige Einsatzbereitschaft im Wachdienst, welche bis Schichtende aufrechterhalten wird.
zurück

Unsere Partner

BBBank Logo
Debeka
Dpolg service gmbh
Dpolg markt select
Dpolg einkaufswelt
Dpolg mitgliedervorteile
Dpolg stiftung
Vorteilswelt
Vorsorgewerk
Es jp
Sport duwe
Mcfit
John reed
Enforcer
Chb media