06. Februar 2017

Jubiläumszuwendung

Langjährige Forderung der DPolG NRW erfüllt

Ende Januar ist die Jubiläumszuwendungsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht worden und damit wirksam. Danach erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung, soweit sie das Jubiläum frühestens am 01.07.2016 begangen haben.

Die Beträge der Zuwendung stellen sich wie folgt dar:

- 25 Jahre Dienstzeit: 300,- €,

- 40 Jahre Dienstzeit: 450,- € und

- 50 Jahre Dienstzeit: 500,- €.


Die Verordnung kann hier abgerufen werden:

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