Jubiläumszuwendung
Langjährige Forderung der DPolG NRW erfüllt
Ende Januar ist die Jubiläumszuwendungsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht worden und damit wirksam. Danach erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung, soweit sie das Jubiläum frühestens am 01.07.2016 begangen haben.
Die Beträge der Zuwendung stellen sich wie folgt dar:
- 25 Jahre Dienstzeit: 300,- €,
- 40 Jahre Dienstzeit: 450,- € und
- 50 Jahre Dienstzeit: 500,- €.
Die Verordnung kann hier abgerufen werden: