Vorbeugender Unterbindungsgewahrsam

Der Verlauf und die Auswirkungen der Chaostage 1995 in Hannover haben verdeutlicht, dass eine gesetzliche Regelung des Unterbindungsgewahrsams erforderlich ist.

Zur Verhütung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung muss eine Person vorübergehend, mit richterlicher Anordnung bis zu 10 Tagen, in Unterbindungsgewahrsam genommen werden können.

Für die Prognoseentscheidung, ob eine solche Tat unmittelbar bevorsteht, muss u.a. ausreichen, dass diese Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat, Waffen, Werkzeuge oder andere tatrelevanten Gegenstände mit sich führt oder als Wiederholungstäter gilt.

Durch diese Befugnis kann die Polizei gewalttätige Ausschreitungen wie in Hannover bereits im Vorfeld verhindern. Vielen Polizeibeamtinnen und -beamten wären so Verletzungen durch Randalierer erspart geblieben. Die verursachten hohen Sachschäden wären ausgeblieben.

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